FAQ

FAQ – Häufige Fragen zur 24-Stunden-Betreuung Zuhause

Wenn plötzlich Pflegebedarf entsteht, kommt es schnell zu Unsicherheiten: Welche Pflegeform ist die richtige? Wie funktioniert die Vermittlung ausländischer Betreuungskräfte? Welche Kosten kommen auf uns zu?

Auf dieser Seite beantworten wir die häufigsten Fragen rund um die 24-Stunden-Betreuung Zuhause, die Vermittlung von Pflegekräften aus Polen sowie wichtige rechtliche und organisatorische Themen.

1. Was bedeutet „24-Stunden-Betreuung“ eigentlich?

Die 24-Stunden-Betreuung beschreibt die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft:
Eine Betreuungskraft zieht für die Dauer ihres Einsatzes in den Haushalt des Pflegebedürftigen ein und steht tagsüber für Betreuung, Grundpflege und hauswirtschaftliche Tätigkeiten zur Verfügung. Nachts ist sie als Rufbereitschaft vor Ort.

Wichtig: „24 Stunden“ bedeutet keine durchgehende Arbeitszeit, sondern ständige Anwesenheit mit geregelten Pausen und Ruhezeiten – gemäß EU-Arbeitsrecht.

2. Warum sollte ich eine Vermittlungsagentur nutzen – kann ich die Pflegekraft nicht selbst suchen?

Die eigenständige Suche ist rechtlich riskant und organisatorisch schwer:

  • Ohne Agentur ist die Rechtslage unübersichtlich (Scheinselbstständigkeit, Arbeitsrecht, Versicherungen).
  • Es fehlt oft an Seriosität, Erfahrung und Zuverlässigkeit der Anbieter.
  • Die Vermittlungsagentur prüft Qualifikationen, regelt Formalitäten, sichert den legalen Status und organisiert Austausch, Reisen und Einsatzwechsel.

Eine Agentur gewährleistet Transparenz, Sicherheit und Qualität – und erspart Familien enorme Bürokratie.

3. Wie läuft die Vermittlung ab?

  1. Sie führen ein kostenfreies Beratungsgespräch.
  2. Wir analysieren Pflegebedarf, Krankheitsbilder, Mobilität, Haushaltssituation, Wünsche und Budget.
  3. Sie erhalten passende Profile geeigneter Betreuungskräfte.
  4. Wenn Ihnen ein Profil zusagt, organisieren wir ein Telefonat oder Video-Gespräch.
  5. Anreise, Wechsel, Formalitäten und Betreuung im laufenden Einsatz organisieren wir vollständig.

4. Kann ich die Betreuungsperson vorher kennenlernen?

Ja. Sobald Sie sich für ein Profil entschieden haben, organisieren wir ein Vorstellungsgespräch per Telefon oder Video, damit Sie die Betreuungskraft kennenlernen und Fragen klären können.

5. Welche Verträge und Formalien sind notwendig?

Sie schließen einen Dienstleistungsvertrag mit der polnischen Entsendeagentur sowie einen Vermittlungsvertrag mit uns.
Die entsendete Betreuungskraft arbeitet legal gemäß EU-Dienstleistungsfreiheit.

Wichtige Unterlagen:

  • A1-Bescheinigung (Nachweis über Sozialversicherung im Heimatland)
  • Arbeitsvertrag der Betreuungskraft beim Entsendeunternehmen
  • Nachweis über Versicherungsschutz

Wir prüfen alles für Sie und sorgen für einen rechtlich einwandfreien Einsatz.

6. Wie erfolgt die Abrechnung?

Die Abrechnung erfolgt taggenau und transparent.
Sie zahlen einen monatlichen Betrag direkt an die Entsendeagentur. Wir selbst berechnen keine versteckten Gebühren.

7. Was, wenn die Chemie nicht stimmt?

Eine Betreuung funktioniert nur, wenn beide Seiten sich wohlfühlen.
Sollte die Chemie nicht passen, organisieren wir kostenfrei und zeitnah einen Wechsel der Betreuungskraft.

8. Wie viele Stunden arbeitet eine Betreuungskraft täglich?

Betreuungskräfte arbeiten im Modell der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft. Sie sind ganztägig im Haushalt, haben aber:

  • feste Pausen
  • Ruhezeiten
  • freie Tage nach Absprache

Es handelt sich nicht um eine 24-Stunden-Arbeitszeit, sondern eine Kombination aus Betreuung, Unterstützung und Bereitschaft vor Ort.

9. Welche Zuschüsse erhalte ich von der Pflegekasse?

Je nach Pflegegrad stehen zur Verfügung:

  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistungen
  • Verhinderungspflege
  • Kurzzeitpflege
  • Entlastungsbetrag (125 € / Monat)
  • steuerliche Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen

Wir unterstützen Sie bei der Berechnung und beraten, welche Kombination sich finanziell lohnt.

10. Muss ich die Betreuungskraft anmelden?

Nein. Bei der Entsendung ist die Betreuungskraft in ihrem Heimatland angestellt, dort sozialversichert und über die A1-Bescheinigung rechtlich abgesichert.

Sie müssen keine Arbeitgeberpflichten erfüllen.

11. Ist die Betreuungskraft krankenversichert?

Ja. Über die Entsendeagentur besteht eine gültige Kranken- und Unfallversicherung (z. B. über die EKUZ-Karte oder Gruppenversicherungen).

12. Braucht die Betreuungskraft ein eigenes Zimmer?

Ja, für eine würdevolle Betreuung benötigen Betreuungskräfte:

  • ein abschließbares eigenes Zimmer
  • Zugang zu Bad und Küche
  • WLAN (wünschenswert)

Dies ist im EU-Arbeitsrecht vorgeschrieben und trägt zu einer guten Zusammenarbeit bei.

13. Was passiert, wenn die Betreuungskraft ihren Einsatz nicht antreten kann oder früher abreisen muss?

Wenn eine Betreuungskraft ihren Einsatz aus gesundheitlichen, familiären oder organisatorischen Gründen nicht antreten kann oder unerwartet früher abreisen muss, lassen wir Sie nicht allein.
Wir kümmern uns umgehend um passenden Ersatz und organisieren – je nach Dringlichkeit – eine schnelle Nachbesetzung, damit die Betreuung nahtlos weitergeführt werden kann.

14. Haben die Betreuungskräfte einen Führerschein?

Viele, aber nicht alle.
Wenn Autofahrten wichtig sind, suchen wir gezielt nach Kräften mit Führerschein und Fahrerfahrung in Deutschland.

15. Vermitteln Sie ausschließlich Betreuungskräfte aus Polen?

Ja. Wir arbeiten ausschließlich mit polnischen Partnerunternehmen zusammen und vermitteln ausschließlich geschulte, legal entsendete polnische Betreuungskräfte.
Durch diese Spezialisierung stellen wir sicher, dass wir unsere Pflegekräfte persönlich kennen, ihre Qualifikationen einschätzen können und alle gesetzlichen Anforderungen zuverlässig erfüllt werden.

16. Was macht eine seriöse Pflegevermittlung aus?

Achten Sie auf:
✔ vollständige A1-Bescheinigung
✔ transparente Kosten ohne Vorkasse
✔ Erfahrung, geprüfte Partneragenturen
✔ 24/7-Erreichbarkeit im Notfall
✔ Austausch bei Unzufriedenheit
✔ klare Vertragsunterlagen
✔ keine versteckten Gebühren

Eine Agentur, die Gebühren verlangt, ohne vorher erfolgreich vermittelt zu haben, ist unseriös.

17. Welche Leistungen übernimmt die Betreuungskraft?

Typische Aufgaben der 24-Stunden-Betreuung:

Grundpflege

  • Hilfe beim Waschen, Duschen, Anziehen
  • Mobilitätsunterstützung
  • Toilettengänge
  • Inkontinenzversorgung

Hauswirtschaft

  • Kochen, Einkaufen
  • Reinigung
  • Wäschepflege

Betreuung

  • Gespräche, Spaziergänge
  • Aktivierung
  • Begleitung zu Terminen
  • Strukturierung des Alltags

Keine medizinische Behandlungspflege

(z. B. Spritzen geben, Wundversorgung) – diese übernimmt der ambulante Pflegedienst.

18. Können wir Betreuung auch nur vorübergehend buchen (Urlaubsvertretung)?

Ja. Wir vermitteln sowohl:

  • Kurzzeitbetreuung / Urlaubsvertretungen, als auch
  • Langzeiteinsätze

Je nach Bedarf passen wir die Einsatzdauer flexibel an.

19. Für wen eignet sich die 24-Stunden-Betreuung?

Besonders für Menschen, die:

  • nicht ins Heim möchten
  • Demenz, Parkinson oder körperliche Einschränkungen haben
  • rund um die Uhr jemanden im Haus brauchen
  • einsam sind und Begleitung wünschen
  • sturzgefährdet sind
  • in ihrer vertrauten Umgebung bleiben möchten

20. Warum ist häusliche Betreuung oft besser als ein Pflegeheim?

Viele ältere Menschen fühlen sich Zuhause sicherer und glücklicher. Vorteile:

  • vertraute Umgebung
  • persönliche Beziehung zur Betreuungskraft
  • kein Personalwechsel
  • individuelle Betreuung statt Heimstandard
  • mehr Privatsphäre
  • höhere Lebensqualität